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Geburtenmeldung

Was braucht man für die Anmeldung eines Kindes?

  • die Geburtsbestätigung des Krankenhauses.

Wo wird das Kind angemeldet?

  • entweder beim Standesamt der Wohnsitzgemeinde der Eltern innerhalb von 10 Tagen (wenn die Eltern ihren Wohnsitz in verschiedenen Gemeinden haben, wird das Kind in der Wohnsitzgemeinde der Mutter gemeldet)
  • oder beim Standesamt der Gemeinde, in der das Kind geboren wurde innerhalb von 10 Tagen
  • oder im Krankenhaus innerhalb von 3 Tagen.

Wer meldet das Kind an?

  • wenn die Eltern verheiratet sind, genügt die Meldung seitens eines Elternteiles
  • unverheiratete Eltern müssen gemeinsam erscheinen, wenn das Kind von beiden Elternteilen anerkannt wird (in diesem Fall erhält das Kind den Nachnamen des Vaters).

Die Steuernummer wird von der Gemeinde angefordert und den Eltern direkt zugeschickt. 

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