Wann?
Sitzungen der Baukommission
Abgabefrist der Projekte: 17 Tage vor dem jeweiligen Sitzungstermin (jeweils Montag) bis 12.30 Uhr - Es werden nur noch Projekte angenommen, die auf Grund der unten angeführten Checkliste die Vollständigkeit der Unterlagen bestätigt!
Was brauche ich?
- Checkliste zur Abgabe des Projektes, die vom Techniker gründlich ausgefüllt werden muss. (Formular am Ende der Seite)
- Antrag um Baukonzession, versehen mit einer Stempelmarke zu € 16,00, vom Antragsteller und vom Techniker unterschrieben. (Formular am Ende der Seite)
- Technischer Bericht (mindestens in 2facher Ausfertigung), mit Angabe der verwendeten Baustoffe und Tonfarben, der urbanistischen Rechtfertigung und mit Beschreibung des Standortes und des Bauvorhabens.
- Mappenauszug, mit Kennzeichnung des betroffenen Gebäudes bzw. der betroffenen Fläche.
- Kotierter Lageplan (mindestens in 2facher Ausfertigung) im Maßstab nicht kleiner als 1:200: Er muss das betroffene Gebäude (Bestand/Projekt), das Eigentum sowie die anliegenden Nachbargrundstücke mit Gebäuden und Straßen in angemessener Entfernung umfassen; außerdem müssen die Gestaltung der nicht verbauten Zonen, die Grund- und Gebäudeabstände, die Autoabstellplätze, die Ein- und Zugänge, die fixen Bezugskoten und die Lage und Art der Entsorgung von Weiß- und Schmutzwasser ersichtlich gemacht werden.
- Erhebung des Ist-Zustandes (mindestens in 2facher Ausfertigung): Grundrisse-Schnitte-Ansichten im Maßstab 1:100; Sie muss vom Techniker, der die Erhebung durchgeführt hat, beeidigt werden. In der Bestandsaufnahme müssen die bereits vorhandenen Parkplätze eingezeichnet werden.
- Grundrisse (mindestens in 2facher Ausfertigung) im Maßstab 1:100: die Zweckbestimmung und die Nettofläche der einzelnen Räumlichkeiten, sowie die Fläche der Fenster müssen angegeben werden.
- Schnitte (mindestens in 2facher Ausfertigung) im Maßstab 1:100: die Bezugsquote, die Höhen der einzelnen Stockwerke vom Boden zur Decke und der Nutzhöhe der Räume sowie die Gesamthöhe des Bauwerkes und die Maße in die Umrisszeichnung des Gebäudes, müssen angegeben werden; ein Schnitt muss das Stiegenhaus betreffen.
- Ansichten (mindestens in 2facher Ausfertigung) im Maßstab 1:100, mit Angabe des bestehenden/geplanten Geländeverlaufs und der Höhenkoten; falls angebaut wird, ist auch das Nachbargebäude darzustellen.
- Urbanistische Angaben (mindestens in 2facher Ausfertigung): es sind zeichnerisch und analytisch oder in digitalem Format (.dwg) alle als notwendig erachteten urbanistischen Eckwerte nachvollziehbar nachzuweisen, wie die Kubaturberechnung, die Berechnung der überbauten Fläche, die mittlere Höhe, die maximale Höhe, der Nachweis der Parkplätze und dergleichen.
- Unterschrift des Antragstellers, der eventuellen Miteigentümer und des Technikers: auf allen Projektunterlagen.
- Fotodokumentation des Bestandes.
- Modell oder 3D-Ansichten ab 2.000 m³ urbanistischer Gesamtkubatur.
- Angabe der Kapazität und der Art der Heizungsanlage.
- Angabe der Kapazität der Elektroanlage.
- Brandschutz: Falls es sich um kontrollpflichtige Tätigkeiten handelt, ist eine Machbarkeitsstudie vorzulegen.
- Unterlagen über die Beseitigung der architektonischen Hindernisse, gemäß L.G. vom 21. Mai 2002, Nr. 7 und nachfolgende Änderungen.
- KlimaHaus: Unterlagen gemäß Landesregelung.
- Bei qualitativen bzw. quantitativen Erweiterungen von gastgewerblichen Betrieben: Vorlage des ausgefüllten Vordrucks zur Erhebung der baulichen Merkmale. (Formular am Ende der Seite)
Zu den Mitgliedern der Baukommission