Die Erklärung über die urbanistische Zweckbestimmung gibt Auskunft darüber, wie Grundparzellen und Bauparzellen im Bauleitplan der Gemeinde ausgewiesen sind, sowie über die diesbezüglichen Vorschriften. Diese Erklärung ist ein Jahr lang gültig, sofern sich der Bauleitplan nicht geändert hat.
Was brauche ich?
- Antrag versehen mit einer Stempelmarke zu € 16,00 (Formular am Ende der Seite)
Was kostet es?
- 1 Stempelmarke zu € 16,00 für die urbanistische Zweckbestimmung
- Sekretariatsgebühren € 6,00.